Gültigkeitsdauer / Übertragbarkeit / Umtausch
Die Gültigkeit Deines Gutscheins kannst Du ganz einfach hier prüfen.Sofern der Gutschein noch nicht abgelaufen ist und sich im letzten Gültigkeitsjahr befindet, kannst Du ihn auch gleich auf dieser Seite verlängern.
Wenn Du einen Gutschein nicht mehr findest, der online bestellt wurde, so kann der Käufer gerne mit uns in Kontakt treten und wir verschicken den Gutschein kostenlos noch einmal an die E-Mail-Adresse, die bei Bestellung angegeben wurde. Sofern der Käufer ein Kundenkonto hat, so ist der Gutschein auch dort abrufbar.
Wurde der Gutschein in einem Geschäft erworben, so besteht keine Möglichkeit, Dir den Gutschein erneut zukommen zu lassen. Da hilft leider nur suchen.
Im letzten Jahr der Gültigkeit kannst Du Deinen Erlebnisgutschein oder Deine Geschenkbox gegen eine Servicegebühr um 1 Jahr verlängern. Die Verlängerung kannst Du ganz einfach unter dem Punkt "Gutschein einlösen" durchführen oder folge diesem Link. Dort wird dir auch nach Eingabe Deiner Gutscheindaten die Servicegebühr angezeigt.
Bitte beachte:
- Durch die Verlängerung können wir nicht gewährleisten, dass der Gutschein für das ursprünglich exemplarisch beschriebene Erlebnis noch eingelöst werden kann. Der Wert des Gutscheins bleibt jedoch erhalten, eine Erstattung ist nicht möglich. Zwischenzeitliche Preiserhöhungen können durch Aufzahlung des Restbetrages beglichen werden.
- Wertgutscheine können nicht verlängert werden, diese müssen rechtzeitig eingelöst werden. Der damit erworbene Erlebnis-Gutschein hat dann wieder die gesetzliche Verjährungsfrist.
Für Gutscheine, die ab dem 14.03.2023 ausgestellt wurden, kann der Gutschein auch für ein Erlebnis derselben Erlebniskategorie eingelöst werden. Ein Umtausch in eine andere Erlebniskategorie ist leider nicht möglich.
Für Gutscheine, die vor dem 14.03.2023 erworben wurden, ist ein Umtausch auch in eine andere Erlebniskategorie möglich. Dies gilt nur, sofern der Gutschein noch nicht eingelöst wurde.
Bitte beachte auch, dass wenn Du Dich für ein günstigeres Erlebnis entscheidest, keine Auszahlung des Differenzbetrages erfolgen kann. Ist der Preis für das neu ausgewählte Erlebnis höher als der bisherige Gutschein, so kann der Differenzbetrag einfach über eine Zuzahlung ausgeglichen werden. Beim Umtausch kann kein Rabattgutschein angerechnet werden. Der Gültigkeitszeitraum des vorherigen Gutscheins wird beibehalten und auf den neuen Gutschein übertragen.
Alle Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Diese beginnt mit dem 31.12. des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Dies bedeutet beispielsweise, dass bei einem Kauf am 20.05.2021 der Gutschein bis zum 31.12.2031 gültig ist. Nach dieser Frist ist leider keine Verlängerung mehr möglich.
Alle Geschenkgutscheine dürfen auf andere Personen übertragen werden und können von einer beliebigen Person eingelöst werden.
Alle Geschenkgutscheine, egal ob Wertgutschein, Erlebnisgutschein oder Geschenkbox, haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem Du den Gutschein erworben hast. Wurde der Gutschein also beispielsweise am 20. Mai 2021 gekauft, so ist dieser bis zum 31.12.2031 gültig. Während dieser Zeit bleibt Dir der Wert also voll erhalten.
Im letzten Gültigkeitsjahr kannst Du Deinen Gutschein gegen eine Verlängerungspauschale um 1 Jahr verlängern. Die Verlängerung kannst Du ganz einfach unter dem Punkt "Gutschein einlösen" durchführen oder folge diesem Link.